Apotheken ins Netz
Gemäß Wikipedia gilt für den Versandhandel von Medikamenten: Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich Apotheken erlaubt, die grundsätzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne Versandhandel erfüllen müssen. Bis 2003 war der Versandhandel von Medikamenten für Apotheken generell untersagt, erst eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof brachte ab dem 1. Januar 2004 … Mehr …